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Gesundheit

Schulzahnpflege

Die jährliche Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler vom Gesetz vorgeschrieben und obligatorisch. Die Kosten für diese obligatorische Untersuchung werden von der Wohnsitzgemeinde getragen. Die Eltern bezahlen die Rechnung für die Behandlungskosten und weiterführende Untersuchungen selber.

Schulärztlicher Dienst

Der Gesundheitszustand der Kinder wird im ersten Semester des 2. Kindergartenjahres (oder falls kein Besuch des 2. Kindergartenjahres im ersten Semester des 1. Primarschuljahres), im 4. Schuljahr der Primarstufe und im zweiten Semester des 2. Schuljahres der Sekundarstufe I durch schulärztliche Untersuchungen überprüft.

Kopfläuse

Was wenn sich in der Schule Kopfläuse eingeschlichen haben? Das ist zwar keine Katastrophe, erfordert aber die konsequente Mitarbeit aller, um sie möglichst rasch wieder loszuwerden.

Die Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber harmlos. Die Übertragung erfolgt üblicherweise direkt von Kopf zu Kopf, z. B. bei Spiel, Sport, in der Schule oder zu Hause, seltener durch unbelebte Gegenstände (Bürsten, Kämme, Kopfbedeckungen, Bettwäsche sowie Hand- und Badetücher).

Das Auftreten von Kopfläusen ist – entgegen einer noch immer weitverbreiteten Meinung – nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Auch tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall. Ein Befall sollte unter keinen Umständen verheimlicht werden. Nur durch Zusammenarbeit kann es gelingen, die Läuse wirksam zu bekämpfen.